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Einheitspreisneuberechnung nach Leistungsänderungen gemäß VOB/B = Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter Berücksichtigung des novellierten Bauvertragsrechts des BGB /
紀錄類型:
書目-語言資料,印刷品 : Monograph/item
正題名/作者:
Einheitspreisneuberechnung nach Leistungsänderungen gemäß VOB/B/ von Bernhard Hartl.
其他題名:
Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter Berücksichtigung des novellierten Bauvertragsrechts des BGB /
作者:
Hartl, Bernhard.
面頁冊數:
XXIV, 446 S.online resource. :
Contained By:
Springer Nature eBook
標題:
Common Property and Land Law. -
電子資源:
https://doi.org/10.1007/978-3-658-36831-9
ISBN:
9783658368319
Einheitspreisneuberechnung nach Leistungsänderungen gemäß VOB/B = Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter Berücksichtigung des novellierten Bauvertragsrechts des BGB /
Hartl, Bernhard.
Einheitspreisneuberechnung nach Leistungsänderungen gemäß VOB/B
Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter Berücksichtigung des novellierten Bauvertragsrechts des BGB /[electronic resource] :von Bernhard Hartl. - 1st ed. 2022. - XXIV, 446 S.online resource. - Juridicum – Schriften zum Bürgerlichen Recht,2730-5805. - Juridicum – Schriften zum Bürgerlichen Recht,.
Ausgangssituation -- Grundverständnis der VOB/B -- Leistungsänderungen -- Prinzip des Einheitspreises -- Einheitspreisneuberechnung -- Abschlagszahlungen gemäß 80-Prozent-Regelung (§ 650c Abs. 3 BGB) -- Zusammenfassende Thesen.
Das Wechselspiel aus einseitiger Leistungsänderung und entsprechender Mehrvergütung (Einheitspreisneuberechnung) ist ein zentrales, über Jahrzehnte eingehend diskutiertes Element der VOB/B. Das Sujet gewann mit dem 01.01.2018 neue Aktualität, als mit der Novelle des Bauvertragsrechts des BGB zahlreiche Regelungen der VOB/B zum Teil adaptiert, zum Teil abweichend in das Gesetz Einzug fanden. Konkret jenes für das BGB neue Leistungsänderungsrecht in § 650b BGB und die im Verbund zu lesende Vorschrift des § 650c BGB wurden nach dem Vorbild der VOB/B geschaffen. Das ohnehin nicht triviale Verhältnis der VOB/B zum BGB ist für den Bereich der Nachträge wegen Leistungsänderungen ein damit aktuelles wie praxisrelevantes Thema, zu dessen Diskussion die vorliegende Abhandlung einen Beitrag leisten soll – insbesondere mit Blick auf die AGB-Kontrolle der einschlägigen VOB/B-Klauseln und die analoge Anwendbarkeit der novellierten Paragrafen des BGB zur sog. 80-Prozent-Regelung und dem einstweiligen Rechtsschutz (§ 650d BGB). Zudem wird eine eigene Methodik zur Einheitspreisneuberechnung (Konsensmethode) vorgestellt. Der Autor Bernhard Hartl ist Rechtsanwalt im Immobilienrecht in München.
ISBN: 9783658368319
Standard No.: 10.1007/978-3-658-36831-9doiSubjects--Topical Terms:
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Common Property and Land Law.
LC Class. No.: K623-968
Dewey Class. No.: 340.56
Einheitspreisneuberechnung nach Leistungsänderungen gemäß VOB/B = Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter Berücksichtigung des novellierten Bauvertragsrechts des BGB /
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Das Wechselspiel aus einseitiger Leistungsänderung und entsprechender Mehrvergütung (Einheitspreisneuberechnung) ist ein zentrales, über Jahrzehnte eingehend diskutiertes Element der VOB/B. Das Sujet gewann mit dem 01.01.2018 neue Aktualität, als mit der Novelle des Bauvertragsrechts des BGB zahlreiche Regelungen der VOB/B zum Teil adaptiert, zum Teil abweichend in das Gesetz Einzug fanden. Konkret jenes für das BGB neue Leistungsänderungsrecht in § 650b BGB und die im Verbund zu lesende Vorschrift des § 650c BGB wurden nach dem Vorbild der VOB/B geschaffen. Das ohnehin nicht triviale Verhältnis der VOB/B zum BGB ist für den Bereich der Nachträge wegen Leistungsänderungen ein damit aktuelles wie praxisrelevantes Thema, zu dessen Diskussion die vorliegende Abhandlung einen Beitrag leisten soll – insbesondere mit Blick auf die AGB-Kontrolle der einschlägigen VOB/B-Klauseln und die analoge Anwendbarkeit der novellierten Paragrafen des BGB zur sog. 80-Prozent-Regelung und dem einstweiligen Rechtsschutz (§ 650d BGB). Zudem wird eine eigene Methodik zur Einheitspreisneuberechnung (Konsensmethode) vorgestellt. Der Autor Bernhard Hartl ist Rechtsanwalt im Immobilienrecht in München.
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