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Autonomisierung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG = Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL /
紀錄類型:
書目-語言資料,印刷品 : Monograph/item
正題名/作者:
Autonomisierung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG/ von Isabel Plum.
其他題名:
Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL /
作者:
Plum, Isabel.
面頁冊數:
XXI, 241 S. 1 Abb.online resource. :
Contained By:
Springer Nature eBook
標題:
Information technology—Law and legislation. -
電子資源:
https://doi.org/10.1007/978-3-658-36576-9
ISBN:
9783658365769
Autonomisierung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG = Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL /
Plum, Isabel.
Autonomisierung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG
Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL /[electronic resource] :von Isabel Plum. - 1st ed. 2022. - XXI, 241 S. 1 Abb.online resource. - Juridicum – Schriften zum Medien-, Informations- und Datenrecht,2662-9496. - Juridicum – Schriften zum Medien-, Informations- und Datenrecht,.
Einleitung -- Der urheberrechtliche Öffentlichkeitsbegriff in § 15 Abs. 3 UrhG -- Potenzielle Ausstrahlwirkung des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL auf den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff -- Methodische Analyse des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs -- Autonomisierung des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs -- Gesamtergebnis.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG, den der Gesetzgeber trotz des massiven technischen Wandels und der herausragenden Bedeutung von Bildnissen im digitalen Zeitalter seit über 100 Jahren nicht novelliert hat. Vielmehr greift die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung und der Literatur im Rahmen des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG seit jeher auf das Verständnis des urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gemäß § 15 Abs. 3 UrhG zurück, der infolge der umfassenden Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL erhebliche Modifikationen erfahren hat. Die Arbeit widmet sich insoweit der Frage, ob für den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff tatsächlich der urheberrechtliche Öffentlichkeitsbegriff, die Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH herangezogen werden können. Dabei werden erhebliche Unterschiede zwischen dem bildnisrechtlichen und dem urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff konstatiert, die eine Autonomisierung des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gebieten. Die Autorin entwickelt daher einen von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL losgelösten Öffentlichkeitsbegriff, der den bildnisrechtlichen Spezifika Rechnung trägt. Die Autorin Isabel Plum absolvierte 2019 ihr Erstes Juristisches Staatsexamen an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie ist seit 2021 Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Köln. .
ISBN: 9783658365769
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Information technology—Law and legislation.
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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG, den der Gesetzgeber trotz des massiven technischen Wandels und der herausragenden Bedeutung von Bildnissen im digitalen Zeitalter seit über 100 Jahren nicht novelliert hat. Vielmehr greift die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung und der Literatur im Rahmen des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG seit jeher auf das Verständnis des urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gemäß § 15 Abs. 3 UrhG zurück, der infolge der umfassenden Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL erhebliche Modifikationen erfahren hat. Die Arbeit widmet sich insoweit der Frage, ob für den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff tatsächlich der urheberrechtliche Öffentlichkeitsbegriff, die Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH herangezogen werden können. Dabei werden erhebliche Unterschiede zwischen dem bildnisrechtlichen und dem urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff konstatiert, die eine Autonomisierung des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gebieten. Die Autorin entwickelt daher einen von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL losgelösten Öffentlichkeitsbegriff, der den bildnisrechtlichen Spezifika Rechnung trägt. Die Autorin Isabel Plum absolvierte 2019 ihr Erstes Juristisches Staatsexamen an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie ist seit 2021 Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Köln. .
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